Equans hat sich verpflichtet, seine Website gemäß Artikel 47 des Gesetzes Nr. 2005-102 vom 11. Februar 2005 zugänglich zu machen.
Zu diesem Zweck setzt Equans die Strategie und die Maßnahmen um, die in dem in Ausarbeitung befindlichen Mehrjahresplan beschrieben sind.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website equans.fr
Konformität der Website Equans.fr
Die Website Equans.fr erfüllt teilweise (80,5%) die WCAG-Stufe AA. Bei Aktualisierungen und Weiterentwicklungen der Website equans.fr ist Equans bestrebt, die Zugänglichkeit der Website zu verbessern.
Zugänglichkeitsbewertungstool
Siteimprove ermöglicht es, die Einhaltung der internationalen Zugänglichkeitsstandards WCAG (Web Content Accessibility Guidelines) zu testen.
Feedback und Kontakt
Wenn Sie auf einen Inhalt oder einen Dienst nicht zugreifen können, können Sie sich an den Verwalter der Website wenden, um eine zugängliche Alternative zu finden oder den Inhalt in anderer Form zu erhalten. Wenden Sie sich an die Kommunikationsabteilung
Rechtsweg
Dieses Verfahren ist in folgendem Fall anzuwenden:
Sie haben dem Verwalter der Website eine Störung der Zugänglichkeit gemeldet, die Sie daran hindert, auf einen Inhalt oder einen Dienst des Portals zuzugreifen, und Sie haben keine zufriedenstellende Antwort erhalten.
- Schreiben Sie eine Nachricht an den Défenseur des droits
- Kontaktieren Sie den Delegierten des Défenseur des droits in Ihrer Region
- Senden Sie einen Brief (portofrei, keine Briefmarke, wenn in Frankreich aufgegeben) an Défenseur des droits Libre réponse 71120 75342 Paris CEDEX 07